Gesetze / Arbeitszeitverordnung
AZV§ 10 Arbeitsplatz
Stand: 10.06.2019
Bei mobilem Arbeiten kann von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 10 AZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Niedersachsen, 09.12.2008 – 5 LC 293/06Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.