Gesetze / Arbeitszeitverordnung
AZV§ 10 Arbeitsplatz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 09.12.2008 – 5 LC 293/06Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei mobilem Arbeiten kann von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.