§ 3 Allgemeiner Inhalt
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-1 (1) Folgende Daten werden gespeichert:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-2 (2) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1 werden zusätzlich gespeichert:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-3 (3) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 werden darüber hinaus als Daten zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen und zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung zusätzlich gespeichert:
Permalink zu Abs. 3arecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-3a (3a) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2 Nummer 3, bei denen Maßnahmen gemäß § 49 Absatz 5 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt wurden, werden zusätzlich gespeichert:
Permalink zu Abs. 3brecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-3b (3b) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2a werden zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 Fingerabdrücke und die dazugehörigen Referenznummern gespeichert.
Permalink zu Abs. 3crecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-3c (3c) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2b werden zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 die Dokumente gespeichert, die nach Erteilung der nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 des Aufenthaltsgesetzes erforderlichen Vorabzustimmung zur Fortführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 3drecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-3d (3d) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2c wird zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 das von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte Dokument über die vorab erteilte Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3046) geändert worden ist, in der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung gespeichert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3?asof=2021-07-27#abs-4 (4) Bei Unionsbürgern werden nur folgende Daten gespeichert: