§ 3 Allgemeiner Inhalt
Stand: 19.08.2026
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Köln, 28.11.2002 – 20 K 10510/00
- BVerfG, 10.10.2001 – 1 BvR 1970/95Zitiert von 3
- VG Aachen, 22.02.2017 – 4 K 38/17.AZitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 – 11 ME 386/11Zitiert von 1
- OVG NRW, 24.06.2009 – 17 A 805/03Zitiert von 1
- VG Berlin, 27.04.2020 – 33 K 395.19 A
Zuletzt entschieden
- VG Saarland Saarlouis, 27.10.2023 – 6 K 647/21Zitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 – 2 L 102/20Zitiert von 7
- BVerwG, 20.08.2020 – 1 C 28/19Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte AnschriftZitiert von 32
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 AZRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-1 (1) Folgende Daten werden gespeichert:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-2 (2) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1 werden zusätzlich gespeichert:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-3 (3) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 werden darüber hinaus als Daten zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen und zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung zusätzlich gespeichert:
Permalink zu Abs. 3arecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-3a (3a) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2 Nummer 3, bei denen Maßnahmen gemäß § 49 Absatz 5 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt wurden, werden zusätzlich gespeichert:
Permalink zu Abs. 3brecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-3b (3b) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2a werden zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 Fingerabdrücke und die dazugehörigen Referenznummern gespeichert.
Permalink zu Abs. 3crecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-3c (3c) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2 Nummer 2, bei denen Maßnahmen gemäß § 49 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt wurden, werden zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 die Fingerabdrücke und die dazugehörigen Referenznummern sowie bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen, deren unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird, das endgültig zuständige Jugendamt gespeichert.
Permalink zu Abs. 3drecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-3d (3d) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1 und 3, die nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 1) oder nach Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 14) ausgeschrieben sind, werden zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen zum Austausch von Zusatzinformationen nach Artikel 7 oder 8 der Verordnung (EU) 2018/1860 oder nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/1861 zusätzlich gespeichert:
Permalink zu Abs. 3erecht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-3e (3e) Bei Ausländern nach § 2 Absatz 2 Nummer 3, bei denen Maßnahmen gemäß § 49 Absatz 5 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt wurden, werden zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 die Fingerabdrücke und die dazugehörigen Referenznummern gespeichert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AZRG/3#abs-4 (4) Bei Unionsbürgern werden nur folgende Daten gespeichert: