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§ 16 AZKoV (Bayern) — Inkrafttreten

Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten der erste und zweite Abschnitt mit Wirkung vom 1. September 1999 und § 7 mit Wirkung vom 1. September 2000 in Kraft.