Gesetze / Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
AZAV§ 7 Übergangsregelung
Empfehlungen des Anerkennungsbeirats nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung vom 16. Juni 2004 (BGBl. I S. 1100) in der bis zum 31. März 2012 gültigen Fassung gelten bis zum Wirksamwerden neuer Empfehlungen fort, sofern sie nicht den gesetzlichen Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und dieser Verordnung widersprechen.
Änderungsverlauf
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20.05.2020 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I 1044)
BGBl. 2020 I S. 1044
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