Gesetze / Außenwirtschaftsgesetz
AWG§ 6g Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Anteilspfleger
Stand: 06.02.2026
Die Verjährung des Anspruchs nach § 6f richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Gesetze / Außenwirtschaftsgesetz
AWGStand: 06.02.2026
Die Verjährung des Anspruchs nach § 6f richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.