Gesetze / Außenwirtschaftsgesetz
AWG§ 6c Pflichten und Befugnisse des Anteilspflegers
Stand: 06.02.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/6c#abs-1 (1) Der Anteilspfleger ist unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/6c#abs-2 (2) Der Anteilspfleger ist nicht zur Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Gesellschafters berechtigt, dessen Rechte und Pflichten er wahrnimmt.