Gesetze / Abfallverzeichnis-Verordnung
AVV§ 2 Abfallbezeichnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 23.10.2024 – 2 K 2700/23Abfallrechtliche Zuordnung von Inkontinenzabfällen aus Altenpflegeeinrichtungen zum Abfallschlüssel 18 01 04 KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VG Wiesbaden, 06.12.2013 – 4 K 1252/12.WI
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 – 2 S 786/12Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 30.11.2012 – 11 KN 187/12Zitiert von 11
- OVG NRW, 30.11.2005 – 8 A 1315/04Zitiert von 6
- OVG NRW, 18.04.2024 – 20 A 726/20
Zuletzt entschieden
- VG Augsburg, 04.08.2025 – Au 9 S 25.733
- VG Bayreuth, 31.07.2025 – B 2 K 22.1113
- VG Sigmaringen, 20.11.2024 – 8 K 3540/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 AVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVV/2#abs-1 (1) Soweit Abfälle nach anderen Rechtsvorschriften zu bezeichnen sind, sind die Bezeichnungen nach der Anlage (Abfallverzeichnis) zu dieser Verordnung (sechsstelliger Abfallschlüssel und Abfallbezeichnung) zu verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVV/2#abs-2 (2) Zur Bezeichnung sind die Abfälle den im Abfallverzeichnis mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel und der Abfallbezeichnung gekennzeichneten Abfallarten zuzuordnen. Die Zuordnung zu den Abfallarten erfolgt unter den im Abfallverzeichnis vorgegebenen Kapiteln (zweistellige Kapitelüberschrift) und Gruppen (vierstellige Kapitelüberschrift). Innerhalb einer Gruppe ist die speziellere vor der allgemeineren Abfallart maßgebend. Für die Bezeichnung der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 3 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AVV/2#abs-3 (3) Die zuständigen Behörden können die Anordnungen treffen, die zur Umstellung behördlicher Entscheidungen auf die Abfallschlüssel und -bezeichnungen nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.