Gesetze / Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
AVBWasserV§ 24 Abrechnung, Preisänderungsklauseln
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVBWasserV/24#abs-1 (1) Das Entgelt wird nach Wahl des Wasserversorgungsunternehmens monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVBWasserV/24#abs-2 (2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die jeweilige Abnehmergruppe maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AVBWasserV/24#abs-3 (3) Preisänderungsklauseln sind kostennah auszugestalten. Sie dürfen die Änderung der Preise nur von solchen Berechnungsfaktoren abhängig machen, die der Beschaffung und Bereitstellung des Wassers zuzurechnen sind. Die Berechnungsfaktoren müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form ausgewiesen werden.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 24 AVBWasserV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Höxter, 25.09.2024 – 10 C 27/24
- BGH, 26.01.2022 – VIII ZR 175/19Fernwärmeversorgungsvertrag: Einseitige Anpassung einer Preisänderungsklausel während des laufenden Versorgungsverhältnisses mit Wirkung für die ZukunftZitiert von 44
- VG Schwerin, 04.02.2010 – 4 A 2284/05Zitiert von 1
- VG Cottbus, 04.02.2022 – VG 4 K 1191/19Zitiert von 3
- LG Köln, 28.04.2004 – 19 S 253/03Zitiert von 2
- BGH, 01.06.2022 – VIII ZR 287/20Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen: Erforderlichkeit der Erläuterung der Zusammensetzung der Bezugspreise des Fernwärmeversorgungsunternehmens; Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt bei Preisänderungsklauseln zum Arbeitspreis; Wiederherstellung eines Gleichgewichts der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die sog. DreijahreslösungZitiert von 47
Zuletzt entschieden
- OLG Celle, 18.11.2025 – 13 UKl 3/24Zitiert von 2
- OLG Celle, 02.06.2015 – 13 U 66/14Zitiert von 2
- LG Köln, 05.03.2014 – 9 S 169/13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 AVBWasserV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.