Gesetze / Auslandsunterhaltsgesetz

AUG

§ 76 Übersetzungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Höhe der Vergütung für die von der zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.

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