Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen AUFLLAOFFVERMOE_2016 § 1 Auflösung Brandenburg2 Fassungen Historische Fassung — Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst.Einzelnormnach oben