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§ 1 AUFLLAOFFVERMOE_2016 (Brandenburg) — Auflösung

Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst.

Einzelnorm

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