Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen AUFLLAOFFVERMOE_2016 § 1 Auflösung Stand: 01.08.2026 Brandenburg2 Fassungen Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst. Einzelnorm