Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes
AUFH_BBGVRG§ 1 Auflösung der Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AUFH_BBGVRG/1?asof=2026-07-30#abs-1 (1) Die Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg werden zum 31. Dezember 2017 aufgelöst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AUFH_BBGVRG/1?asof=2026-07-30#abs-2 (2) Die zum 31. Dezember 2017 im Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg“ angesammelten Vermögenswerte werden dem Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Brandenburg“ übertragen.
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