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§ 1 AUFH_BBGVRG (Brandenburg) — Auflösung der Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg

Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg werden zum 31. Dezember 2017 aufgelöst.

(2) Die zum 31. Dezember 2017 im Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg“ angesammelten Vermögenswerte werden dem Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Brandenburg“ übertragen.

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