Gesetze / Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz
ATA-OTA-G§ 44 Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ATA-OTA-G/44#abs-1 (1) Wesentliche Unterschiede liegen vor,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ATA-OTA-G/44#abs-2 (2) Die inhaltlichen wesentlichen Abweichungen nach Absatz 1 müssen sich auf Themenbereiche oder berufspraktische Bestandteile beziehen, deren Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Berufs im Geltungsbereich dieses Gesetzes sind.
Änderungsverlauf
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24.02.2021 Ausfertigung
§ 44 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I 274)
BGBl. 2021 I S. 274
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