Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten

APOgVVDVO

§ 4 Praktische Einführung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOgVVDVO/4#abs-1 (1) In der praktischen Einführung sollen die Anwärter einen Einblick in die Aufgaben der Bediensteten der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, in den inneren Aufbau und die Gesamtorganisation einer Justizvollzugsanstalt sowie in die Aufgaben der anderen in der Justizvollzugsanstalt tätigen Berufsgruppen gewinnen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOgVVDVO/4#abs-2 (2) Die praktische Einführung kann durch geeignete Lehrveranstaltungen ergänzt werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/APOgVVDVO/4#abs-3 (3) Näheres bestimmt der Ausbildungsplan für die praktische Einführung.

§ 3 § 5