Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
APOgDFeu§ 39 Übergangsvorschrift
Stand: 01.09.2026
Ausbildungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden, richten sich nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst vom 30. Mai 2008 ( GVBl. II S. 206) in der zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns geltenden Fassung.