Ausbildungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden, richten sich nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst vom 30. Mai 2008 ( GVBl. II S. 206) in der zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns geltenden Fassung.