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§ 11 APOGV (Sachsen) — Begleitende Lehrveranstaltungen während der praktischen Ausbildung

Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Während der einführenden Ausbildung kann eine theoretische Unterweisung erteilt werden.

(2) Während der übrigen praktischen Ausbildung können dienstbegleitende Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. Das Nähere regelt ein vom Staatsministerium der Justiz genehmigter Rahmenstoffplan. Während der gesamten Ausbildungszeit sind mindestens zwei fünfstündige Aufgaben zu bearbeiten.