nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 15 APO-WbK (Nordrhein-Westfalen) — Unterrichtsvolumen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Bildungsgang der Abendrealschule umfasst der Unterricht 20 bis 22 Unterrichtsstunden in der Woche.

(2) Im Bildungsgang des Abendgymnasiums umfasst der Unterricht mindestens 20, im Vorkurs mindestens zwölf Unterrichtsstunden in der Woche.

(3) Im Bildungsgang des Kollegs umfasst der Unterricht 30, im Vorkurs mindestens zwölf Unterrichtsstunden in der Woche.

---

Zitiervorschlag: § 15 APO-WbK (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APO-WbK/15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
