§ 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 13.12.2011 – VII R 49/10(Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO)
- BGH, 10.11.2009 – 1 StR 283/09Steuerstrafrecht: Voraussetzungen für die Schätzung der Lohnsumme zur Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer bei illegaler Beschäftigung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 70
- BFH, 12.12.2017 – X B 106/17 · Unwirksamkeit einer KlagerücknahmeZitiert von 1
- BFH, 30.08.1994 – VII R 101/92Zitiert von 24
- EuGH, 16.11.2023 – C-606/22
- EuGH, 08.06.2023 – C-322/22Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig der Vorschrift des § 154 Absatz 3 zuwiderhandelt, haftet, soweit dadurch die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis beeinträchtigt wird.