§ 117e Ablehnungsgründe
Stand: 14.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/117e#abs-1 (1) Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten nach § 117c ist unzulässig, soweit
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/117e#abs-2 (2) Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten kann unterbleiben, soweit
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/117e#abs-3 (3) Ein Ersuchen, das in einer anderen Sprache als den Sprachen, die von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/977 benannt werden, abgefasst ist, kann abgelehnt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/117e#abs-4 (4) Vor Ablehnung eines Ersuchens soll den ersuchenden Behörden die Möglichkeit gegeben werden, ergänzende Klarstellungen oder Präzisierungen beizubringen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/117e#abs-5 (5) Soweit die Übermittlung von Informationen die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes voraussetzt, unternimmt die zuständige mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle der Finanzbehörde unverzüglich alle erforderlichen Schritte, um diese Genehmigung so schnell wie möglich einzuholen.