Gesetze / ALehrV · BGBl. I 2026, Nr. 125
Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
13 Normen · ausgefertigt 29.04.2026 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich; Verhältnis zu besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen
- § 2Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien
- § 3Umfang der Jahreslehrverpflichtung; Anrechnung von Leistungen
- § 4Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden
- § 5Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen
- § 6Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten
- § 7Ermäßigungen der Jahreslehrverpflichtung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- § 8Anrechnung für Sonderaufträge
- § 9Ermäßigungen für Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- § 10Ermäßigungen bei Schwerbehinderung
- § 11Weitere Anrechnungen
- § 12Evaluierung
- § 13Inkrafttreten