Gesetze / ALehrV · BGBl. I 2026, Nr. 125

Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

13 Normen · ausgefertigt 29.04.2026 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Geltungsbereich; Verhältnis zu besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen
  3. § 2Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien
  4. § 3Umfang der Jahreslehrverpflichtung; Anrechnung von Leistungen
  5. § 4Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden
  6. § 5Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen
  7. § 6Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten
  8. § 7Ermäßigungen der Jahreslehrverpflichtung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  9. § 8Anrechnung für Sonderaufträge
  10. § 9Ermäßigungen für Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  11. § 10Ermäßigungen bei Schwerbehinderung
  12. § 11Weitere Anrechnungen
  13. § 12Evaluierung
  14. § 13Inkrafttreten