Gesetze / Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung

ALehrV

§ 12 Evaluierung

Stand: 08.05.2026

Bund

Diese Verordnung wird fünf Jahre nach dem 7. Mai 2026 evaluiert. Die Evaluierung wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern unter Beteiligung des Kuratoriums der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt.

§ 11 § 13