Gesetze / Allgemeines Kriegsfolgengesetz
AKG§ 107 Freistellung von Verwaltungsgebühren
Stand: 10.06.2019
Polizeiliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.
Gesetze / Allgemeines Kriegsfolgengesetz
AKGStand: 10.06.2019
Polizeiliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.