Gesetze / Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren AGMahnVordrV § 3 Inkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.06.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.