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§ 3 AGMahnVordrV — Inkrafttreten

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.