Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AGInsO · GVBl.I/98, [Nr. 15] S.218
Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO)
9 Normen · Ausgangsfassung vom 26.11.1998 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 8 — Finanzierung der Insolvenzberatung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Geeignete Personen und Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren
- § 2 Geeignete Personen im Verbraucherinsolvenzverfahren
- § 3 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 4 Aufgaben der geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung
- § 5 Stellen von Kommunen
- § 6 Anerkennungsverfahren
- § 7 (aufgehoben)
- § 8 Finanzierung der Insolvenzberatung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen
- § 9 Übergangsregelung
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 5 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 6, 9 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.10)
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Historischer Änderungsnachweis
08.05.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.05.2018, Artikel 27
§ 7 aufgehoben
GVBl. I 2018, Nr. 08, S. 21
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).