Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
AGBBiGArt 8 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt mit Wirkung vom 1. September 1969 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 1970 (GVBl. S. 246). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.