Gesetze / Landesrecht Bayern / AGBBiG · GVBl. S. 754, BayRS 800-21-1-A
Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
8 Normen · Ausgangsfassung vom 29.09.1993 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Art. 1 Zuständige Staatsministerien
- Art. 2 Aufgaben der Staatsministerien
- Art. 3 Aufgaben der zuständigen Stellen
- Art. 4 Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft
- Art. 5 Berufsbildung im öffentlichen Dienst
- Art. 6 Anerkennung sonstiger Berufsbildungseinrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 BBiG
- Art. 7 Landesausschuss für Berufsbildung
- Art. 8 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
23.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 695)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.