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Art 8 AGBBiG (Bayern) — Inkrafttreten

Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt mit Wirkung vom 1. September 1969 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 1970 (GVBl. S. 246). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.