Art 203 (ex-Artikel 187 EGV)
Stand: 22.07.2026
Der Rat erlässt einstimmig auf Vorschlag der Kommission und aufgrund der im Rahmen der Assoziierung der Länder und Hoheitsgebiete an die Union erzielten Ergebnisse und der Grundsätze der Verträge die Bestimmungen über die Einzelheiten und das Verfahren für die Assoziierung der Länder und Hoheitsgebiete an die Union. Werden diese Bestimmungen vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren angenommen, so beschließt er einstimmig auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu Art 203 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 31.10.2019 – C-391/17Zitiert von 3
- EuGH, 31.10.2019 – C-395/17Zitiert von 7
- EuGH, 09.12.2010 – C-384/09
- BGH, 13.04.2010 – 5 StR 428/09Strafbare Untreue: Notwendige Feststellungen bei Untreuevorwurf gegen den "Director" einer auf den britischen Virgin Islands ansässigen Limited zum Nachteil der GesellschaftZitiert von 10
- EuGH, 21.12.2016 – C-327/15Zitiert von 14
- EuGH, 16.01.2014 – C-24/12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.