Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 20 Verwaltungseinheiten Amt Dahme/Mark und Amt Niederer Fläming
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/20#abs-1 (1) Die Gemeinde Niebendorf-Heinsdorf wird in die Stadt
Dahme/Mark eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/20#abs-2 (2) Die Gemeinde Herbersdorf wird in die Gemeinde Niederer
Fläming eingegliedert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/20#abs-3 (3) Das Amt Niederer Fläming wird aufgelöst. Die
Gemeinde Niederer Fläming ist amtsfrei.