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§ 20 4.GemGebRefGBbg (Brandenburg) — Verwaltungseinheiten Amt Dahme/Mark und Amt Niederer Fläming

Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Niebendorf-Heinsdorf wird in die Stadt

Dahme/Mark eingegliedert.

(2) Die Gemeinde Herbersdorf wird in die Gemeinde Niederer

Fläming eingegliedert.

(3) Das Amt Niederer Fläming wird aufgelöst. Die

Gemeinde Niederer Fläming ist amtsfrei.