Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 19 Verwaltungseinheit Amt Zossen
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/19#abs-1 (1) Aus den Gemeinden Glienick, Kallinchen, Nächst
Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Wünsdorf und der Stadt Zossen wird
die neue Stadt Zossen gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/19#abs-2 (2) Das Amt Zossen wird aufgelöst. Die Stadt Zossen ist
amtsfrei.