Gesetze / Überstellungsausführungsgesetz
ÜAG§ 15
Stand: 10.06.2019
Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Gesetze / Überstellungsausführungsgesetz
ÜAGStand: 10.06.2019
Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.