Gesetze / Überstellungsausführungsgesetz
ÜAG§ 16
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CAG/16#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CAG/16#abs-2 (2) Der Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.