Gesetze / Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung
ÖDAPrV§ 51 Inkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 20.03.2024
Diese Verordnung tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.