nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 51 ÖDAPrV — Inkrafttreten

Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 20.03.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.