Gesetze / Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung
ÖDAPrV§ 11 Antrag auf Zulassung
Stand: 20.03.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96DAPrV/11#abs-1 (1) Wer die Abschlussprüfung absolvieren möchte, muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Wird die Abschlussprüfung in zwei Teilen durchgeführt, so ist für jeden Teil ein Antrag erforderlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96DAPrV/11#abs-2 (2) Der Antrag muss innerhalb der Frist gestellt sein, die von der zuständigen Stelle bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96DAPrV/11#abs-3 (3) Für den Antrag ist das Formular zu verwenden, das von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96DAPrV/11#abs-4 (4) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.