Gesetze / Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung

ÖDAPrV

§ 10 Antragsformular

Stand: 20.03.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96DAPrV/10#abs-1 (1) Für den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung stellt die zuständige Stelle ein Antragsformular zur Verfügung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96DAPrV/10#abs-2 (2) Das Antragsformular muss einen Hinweis darauf enthalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, die die Umsetzung der nachzuweisenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten einschränken, und Menschen mit Behinderungen

1.
das Recht haben, für die Abschlussprüfung einen Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen, und
2.
den Nachteilsausgleich mit dem Antrag auf Zulassung beantragen müssen.
§ 9 § 11