Was das Gebiet umfasst
Das Sportrecht ist kein eigenes Gesetzbuch. Es sammelt die Regeln, die im Sport eine Rolle spielen, aus vielen Rechtsgebieten. Ein wichtiger Teil ist das selbstgesetzte Recht der Sportverbände. Verbände geben sich Satzungen und Statuten und haben eigene Gerichte und Schiedsgerichte, national und international. Ein Schiedsgericht ist ein nichtstaatliches Gericht. Ihm werden Streitigkeiten zum Beispiel durch eine Schiedsvereinbarung der Parteien übertragen (§ 1029 der Zivilprozessordnung, ZPO).
Die Verbände sind meist Vereine. Deshalb gehört das Vereinsrecht dazu, etwa der nicht wirtschaftliche Verein nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Vereinssatzung nach § 25 BGB. Dazu kommen Grundzüge des Gesellschaftsrechts. Schiedsverfahren sind in der ZPO geregelt. Beispiele sind der Anwendungsbereich in § 1025 ZPO und der Antrag, einen Schiedsspruch durch ein staatliches Gericht aufheben zu lassen (§ 1059 ZPO).
Weitere Teile des Gebiets:
- Schutz vor Sportmanipulation, vor allem Doping, etwa nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG). Dazu gehören auch der Sportwettbetrug nach § 265c des Strafgesetzbuchs (StGB) und die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben nach § 265d StGB.
- Sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, etwa die Rechte an Fernseh-, Internet- und Hörfunkübertragungen.
- Sportrechtliche Bezüge des Rechts des geistigen Eigentums, etwa des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und des Markengesetzes (MarkenG), sowie des Persönlichkeitsrechts, etwa des Rechts am eigenen Bild nach § 22 des Kunsturhebergesetzes.
- Sponsoring, staatliche Sportförderung, Subventionsrecht und Sportwettrecht.
- Haftungsrecht, etwa die Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB.
- Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts mit den gemeinnützigen Zwecken nach § 52 der Abgabenordnung und den Spenden nach § 10b des Einkommensteuergesetzes.
- Sportvertragsrecht und die Bezüge zum Dienst- und Arbeitsvertragsrecht, etwa der Arbeitsvertrag nach § 611a BGB und die Befristung nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Auf der Ebene der Europäischen Union nennt der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Sport in Artikel 165.
Typische Situationen
Menschen und Vereine suchen einen Fachanwalt für Sportrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Ein Sportler wurde von seinem Verband gesperrt und möchte das Verfahren verstehen.
- Ein Verein überarbeitet seine Satzung.
- Ein Sportler oder ein Verein verhandelt einen Sponsoringvertrag.
- Ein Spieler oder Trainer schließt einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem Verein.
- Einem Sportler wird ein Verstoß gegen Anti-Doping-Regeln vorgeworfen.
- Ein Verband streitet über die Vergabe von Übertragungsrechten.
- Ein Verein fragt, ob er als gemeinnützig anerkannt wird.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieses Gesetz nennt das Sportrecht nicht. Festgelegt ist der Titel in der Fachanwaltsordnung (FAO). Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Für das Sportrecht gelten vor allem § 5 und § 14q FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 80 Fälle (§ 5 Absatz 1 Buchstabe x FAO). Der Anwalt muss sie persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 20 davon müssen gerichtliche oder andere förmliche Verfahren sein (die FAO nennt sie rechtsförmliche Verfahren). Die FAO zählt dazu Verfahren vor Sportverbandsgerichten, sonstige Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren. Ein außergerichtlicher Rechtsbehelf ist zum Beispiel der Widerspruch gegen einen Bescheid einer Behörde. Die Fälle müssen mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14q Nummern 1, 3 bis 11 FAO betreffen, mit mindestens 5 Fällen in jedem dieser drei Bereiche. Bis zu 20 der 80 Fälle dürfen aus einer Tätigkeit als Richter in der Sportgerichtsbarkeit oder Sportschiedsgerichtsbarkeit oder als Schlichter stammen. Davon zählen höchstens 5 als rechtsförmliche Verfahren. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt für das Sportrecht außerdem: Bis zu 20 der 80 Fälle dürfen aus einer Tätigkeit als Richter in der Sportgerichtsbarkeit oder Sportschiedsgerichtsbarkeit oder als Schlichter stammen. Zugleich wurde § 14q Nummer 7 FAO neu formuliert. Er nennt jetzt die sportrechtlichen Bezüge des Rechts des geistigen Eigentums, etwa des Urheber- und Markenrechts, und daneben die des Persönlichkeitsrechts.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 58 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Sportrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
36 von ihnen nennen Sportrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 825 Anwälte nennen Sportrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 54 Fachanwälte für Sportrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 18
- Baden-Württemberg 10
- Bayern 7
- Hamburg 5
- Hessen 5
- Rheinland-Pfalz 4
- Niedersachsen 3
- Berlin 2
- Bremen 1
- Mecklenburg-Vorpommern 1
- Saarland 1
- Sachsen 1
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Sportrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Sportrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft ein Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Welche Bereiche muss ein Fachanwalt für Sportrecht nach der FAO beherrschen?
Die FAO nennt elf Bereiche, darunter das Recht der Sportverbände, die Sportverbands- und Schiedsgerichtsbarkeit, den Schutz vor Sportmanipulation, Vereinsrecht, Sponsoring und Sportvertragsrecht (§ 14q FAO).
Vertritt ein Fachanwalt für Sportrecht Sportler, Vereine oder Verbände?
Der Titel sagt darüber nichts. Manche Anwälte vertreten vor allem Sportler, andere Vereine oder Verbände, viele mehrere Seiten. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 14q und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen