Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen / Kammer / 2026
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27.01.2026 – VerfGH 111/25.VB-2
Kammer · ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0127.VERFGH111.25VB2.00
Das Verfahren wird eingestellt, weil der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat und Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse nicht ersichtlich sind.