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Verfassungsgerichtshof NRW, Beschluss vom 27.01.2026 – VerfGH 111/25.VB-2

Kammer

ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0127.VERFGH111.25VB2.00

Das Verfahren wird eingestellt, weil der Beschwerdeführer seine Verfassungsbe­schwerde zurückgenommen hat und Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse nicht ersichtlich sind.