Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin / 2009
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Beschluss vom 03.03.2009 – 89/08
ECLI:DE:VERFGBE:2009:0303.89.08.0A
VerfassungsrechtBerlinVolltext
Tenor§
1. Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
3. Auslagen werden nicht erstattet.