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Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin / 2009

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Beschluss vom 03.03.2009 – 89/08

ECLI:DE:VERFGBE:2009:0303.89.08.0A

VerfassungsrechtBerlinVolltext

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Tenor§

1. Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

3. Auslagen werden nicht erstattet.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Beschluss · 03.03.2009

89/08

Zitieren

ECLI:DE:VERFGBE:2009:0303.89.08.0A

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-berlin/2009-03-03/89-08

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-berlin/2009-03-03/89-08, abgerufen am 01.11.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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