Rechtsprechung / OVG NRW / 2009

OVG NRW Beschluss vom 20.04.2009 – 6 B 105/09

ECLI:DE:OVGNRW:2009:0420.6B105.09.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss vom 30. Januar 2009 wird von Amts wegen geändert.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird antragsgemäß auf 10.659,64 EUR festgesetzt.