Rechtsprechung / OVG NRW / 1999
OVG NRW Beschluss vom 18.05.1999 – 15 A 551/95
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0518.15A551.95.00
VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Das Verfahren wird eingestellt. Das angefochtene Urteil ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.297,22 DM festgesetzt.