Rechtsprechung / OVG NRW / 1997
OVG NRW Beschluss vom 09.06.1997 – 15 A 1832/94
ECLI:DE:OVGNRW:1997:0609.15A1832.94.00
VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren bis zum 7. April 1995 auf 11.100,-- DM, ab dann auf 9.450,-- DM festgesetzt.
Dieser Beschluß ist unanfechtbar.