Rechtsprechung / OLG Zweibrücken / 2006

OLG Zweibrücken Beschluss vom 13.02.2006 – 2 WF 18/06

ECLI:DE:POLGZWE:2006:0213.2WF18.06.0A

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Tenor§

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-zweibruecken/2006-02-13/2-wf-18-06#rd_1

Dem Antragsteller - Jahrgang 1973 - wäre es anzusinnen gewesen, Näheres zu seinen Erwerbsbemühungen vorzutragen. Sein - allgemein gehaltener -Hinweis, er habe nur eine dürftige Ausbildung genossen und verfüge außerdem über unzureichende Deutschkenntnisse, vermag konkreten Vortrag zu seinen Erwerbsanstrengungen nicht zu ersetzen.