Rechtsprechung / OLG Zweibrücken / 2006
OLG Zweibrücken Beschluss vom 13.02.2006 – 2 WF 18/06
ECLI:DE:POLGZWE:2006:0213.2WF18.06.0A
FamilienrechtRheinland-PfalzFamilienrecht Rheinland-PfalzVolltext
Tenor§
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-zweibruecken/2006-02-13/2-wf-18-06#rd_1
Dem Antragsteller - Jahrgang 1973 - wäre es anzusinnen gewesen, Näheres zu seinen Erwerbsbemühungen vorzutragen. Sein - allgemein gehaltener -Hinweis, er habe nur eine dürftige Ausbildung genossen und verfüge außerdem über unzureichende Deutschkenntnisse, vermag konkreten Vortrag zu seinen Erwerbsanstrengungen nicht zu ersetzen.